
Was ist ein EB-Visum?
EB-1 Visum
Ein ausländischer Staatsbürger kann ein EB-1-Visum beantragen. Wird der Antrag vom USCIS genehmigt, können der Antragsteller sowie seine Ehepartnerin und seine Kinder eine permanente Aufenthaltsgenehmigung (Green Card) erhalten und nach fünf Jahren die US-Staatsbürgerschaft beantragen.
Es gibt drei Kategorien des EB-1-Visums, für die ein ausländischer Antragsteller infrage kommt:
Außergewöhnliche Fähigkeiten
Herausragende Professoren und Forscher
Multinationale Manager oder Führungskräfte
1) Außergewöhnliche Fähigkeiten
Um sich für ein EB-1-Visum als „Person mit außergewöhnlichen Fähigkeiten“ zu qualifizieren, muss der Antragsteller nachweisen, dass er in den Bereichen Wissenschaft, Kunst, Bildung, Wirtschaft oder Sport über außergewöhnliche Fähigkeiten verfügt. Er oder sie muss belegen, dass seine/ihre Leistungen auf dem jeweiligen Fachgebiet anerkannt sind.
Ein Antragsteller muss nachweisen, dass er mindestens drei der folgenden zehn Kriterien erfüllt:
Nachweis über nationale oder internationale Auszeichnungen oder Preise für herausragende Leistungen
Mitgliedschaft in Fachverbänden, die von ihren Mitgliedern Spitzenleistungen verlangen
Veröffentlichungen über den Antragsteller in Fachzeitschriften oder wichtigen Medien
Nachweis, dass der Antragsteller zur Begutachtung der Arbeit anderer eingeladen wurde, entweder als Einzelperson oder im Gremium
Ursprüngliche wissenschaftliche, künstlerische, sportliche oder geschäftliche Beiträge von erheblicher Bedeutung
Autorenschaft von Fachartikeln in Fachzeitschriften oder bedeutenden Medien
Teilnahme an bedeutenden Kunstausstellungen oder -shows
Leitende oder kritische Funktion in renommierten Organisationen
Hohes Gehalt oder eine signifikant hohe Vergütung im Vergleich zu anderen in der Branche
Kommerzieller Erfolg in den darstellenden Künsten
Falls der Antragsteller nicht mindestens drei der oben genannten Kriterien erfüllt, kann er eine außergewöhnliche Einzelleistung (z. B. ein Pulitzer-Preis, ein Oscar oder eine olympische Medaille) als Ersatz nachweisen.
Ein Antragsteller mit außergewöhnlichen Fähigkeiten benötigt keinen US-Arbeitgeber als Sponsor. Er oder sie kann den Antrag selbst einreichen. Für diese Kategorie gibt es keine numerische Begrenzung seitens des USCIS.
2) Herausragende Professoren und Forscher
Herausragende Professoren und Forscher müssen eine internationale Anerkennung auf einem bestimmten akademischen Fachgebiet nachweisen. Der Antragsteller eines EB-1-Visums muss über mindestens drei Jahre Erfahrung im Unterrichten oder in der Forschung in diesem Fachbereich verfügen. Außerdem muss er beabsichtigen, in die Vereinigten Staaten einzureisen, um eine unbefristete Professur (Tenure Track) oder eine gleichwertige Forschungsstelle an einer Universität anzutreten.
Der ausländische Antragsteller muss Nachweise über mindestens zwei der folgenden Kriterien erbringen:
Erhalt bedeutender Preise oder Auszeichnungen für herausragende Leistungen
Mitgliedschaft in Vereinigungen, die von ihren Mitgliedern außergewöhnliche Leistungen verlangen
Veröffentlichungen über die Arbeit des Antragstellers in Fachpublikationen, verfasst von Dritten
Teilnahme als Gutachter – einzeln oder in einem Gremium – zur Bewertung der Arbeit anderer im gleichen oder verwandten Fachgebiet
Originäre wissenschaftliche oder akademische Forschungsbeiträge
Autorenschaft wissenschaftlicher Bücher oder Artikel (in international verbreiteten Fachzeitschriften)
Der Arbeitgeber muss eine I-140-Petition einreichen, um den Antragsteller zu sponsern. Wird der Antrag vom USCIS genehmigt, können der Antragsteller, seine Ehepartnerin und seine Kinder eine Green Card erhalten. Für diese Kategorie gibt es keine numerische Begrenzung durch das USCIS.
3) Multinationale Manager oder Führungskräfte
Der Arbeitgeber muss den Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre mindestens ein Jahr lang außerhalb der Vereinigten Staaten beschäftigt haben. Der Antragsteller muss in die USA einreisen, um seine Tätigkeit beim selben Arbeitgeber fortzusetzen. Zudem muss er als Manager oder Führungskraft tätig gewesen sein – entweder bei der Muttergesellschaft, einer Niederlassung oder einer Tochtergesellschaft des Unternehmens.
Nur ein US-amerikanischer Arbeitgeber kann eine Person in dieser Kategorie sponsern. Das Unternehmen muss seit mindestens einem Jahr als Filiale, Tochtergesellschaft oder gleichwertige Organisation tätig sein.
Auch in dieser Kategorie gibt es keine mengenmäßige Begrenzung der Visa durch das USCIS.
EB-2 Visum
Ein ausländischer Staatsbürger kann ein Einwanderungsvisum auf Beschäftigungsbasis der zweiten Präferenzkategorie – das sogenannte EB-2-Visum – beantragen. Wird der Antrag vom USCIS genehmigt, können der Antragsteller sowie seine Ehepartnerin und Kinder eine permanente Aufenthaltsgenehmigung erhalten (Green Card) und nach fünf Jahren die US-Staatsbürgerschaft beantragen.
Es gibt drei Kategorien von EB-2-Visa, für die ein Antragsteller infrage kommt:
Advanced Degree (höherer akademischer Grad)
Exceptional Ability (außergewöhnliche Fähigkeiten)
National Interest Waiver (Verzicht im nationalen Interesse)
1) Advanced Degree (Höherer akademischer Abschluss)
Ein Arbeitgeber muss einen Arbeitnehmer für ein EB-2-Visum sponsern, wenn für die ausgeschriebene Stelle ein höherer akademischer Abschluss erforderlich ist.
Die US-Regierung beschränkt die Anzahl der in dieser Kategorie genehmigten Visa auf etwa 40.000 pro Jahr. Zudem gibt es länderspezifische Quoten. Staatsangehörige aus China, Indien, den Philippinen und Mexiko haben in der Regel mit langen Wartezeiten zu rechnen. Für Antragsteller aus anderen Ländern gelten diese Einschränkungen nicht.
Die Stelle muss entweder einen höheren akademischen Abschluss oder eine gleichwertige Berufserfahrung voraussetzen. Der Antragsteller kann entweder einen Master-Abschluss (oder ein ausländisches Äquivalent) oder einen Bachelor-Abschluss mit mindestens fünf Jahren relevanter Berufserfahrung nachweisen.
Bevor ein Arbeitgeber eine I-140-Petition einreicht, sind in der Regel zwei Voranträge erforderlich:
Der Arbeitgeber muss einen sogenannten Prevailing Wage Determination (Lohnfeststellung) beantragen und dem ausländischen Mitarbeiter mindestens den dort festgelegten Mindestlohn anbieten.
Zudem muss er eine Foreign Labor Certification einholen – eine Bestätigung, dass kein qualifizierter US-amerikanischer Arbeitnehmer für die betreffende Stelle zur Verfügung steht.
Für bestimmte Berufe ist keine Labor Certification erforderlich, für die meisten jedoch schon. Ehepartner und Kinder des genehmigten Antragstellers erhalten ebenfalls eine Green Card.
2) Exceptional Ability (Außergewöhnliche Fähigkeiten)
Der Antragsteller muss nachweisen, dass er über außergewöhnliche Fähigkeiten in den Bereichen Wissenschaft, Kunst oder Wirtschaft verfügt. Als „außergewöhnlich“ gilt ein Kompetenzniveau, das deutlich über dem üblichen Standard in der jeweiligen Branche liegt.
Ein Arbeitgeber muss den Antragsteller in dieser Kategorie sponsern. Die meisten Antragsteller haben einen Doktortitel.
Die US-Regierung verlangt in der Regel sowohl eine Labor Certification als auch eine Lohnfeststellung – es sei denn, auf die Labor Certification wird verzichtet.
Ein Antragsteller muss mindestens drei der folgenden Nachweise erbringen:
Offizielle akademische Nachweise (Abschluss, Diplom, Zertifikat o. Ä.) im relevanten Fachgebiet
Empfehlungsschreiben, die mindestens 10 Jahre Vollzeiterfahrung belegen
Berufszulassung oder staatliche Anerkennung
Nachweis eines überdurchschnittlichen Gehalts als Indikator für außergewöhnliche Fähigkeiten
Mitgliedschaft in einschlägigen Berufsverbänden
Fachliche Anerkennung durch Kollegen, Fachverbände oder Regierungsstellen
Andere vergleichbare Nachweise außergewöhnlicher Qualifikation sind ebenfalls zulässig
3) National Interest Waiver (NIW – Ausnahmeregelung im nationalen Interesse)
Die Anforderungen ähneln denen für Antragsteller mit außergewöhnlichen Fähigkeiten.
Auch hier muss der Antragsteller mindestens drei der oben genannten Kriterien erfüllen. Im Unterschied zur regulären EB-2-Kategorie ist keine Labor Certification erforderlich, sofern nachgewiesen wird, dass ein Verzicht im nationalen Interesse der Vereinigten Staaten liegt.
Die meisten genehmigten NIW-Anträge betreffen wissenschaftliche Tätigkeiten; häufig besitzen Antragsteller einen Doktortitel.
In dieser Kategorie kann der Antragsteller eigenständig eine I-140-Petition einreichen – ein Arbeitgeber ist nicht erforderlich. Auch hier erhalten Ehepartner und Kinder im Falle der Genehmigung eine permanente Aufenthaltsgenehmigung.
EB-5 Investorenvisum
Das EB-5-Investorenvisum ermöglicht ausländischen Investoren den Erhalt einer permanenten Green Card durch Investitionen in Immobilienprojekte oder Unternehmen, die Arbeitsplätze schaffen und der US-Wirtschaft zugutekommen.
Voraussetzungen für ein EB-5-Visum
Das erforderliche Mindestinvestitionsvolumen liegt je nach Gerichtsurteil derzeit zwischen 500.000 und 1.800.000 USD.
Die eingesetzten Mittel müssen legalen Ursprungs sein – dazu zählen Bargeld, Aktien oder Immobilien. Gelder aus illegalen Quellen sind ausgeschlossen.
Außer bei Investitionen über sogenannte „Regional Centers“ müssen Investoren aktiv am operativen Geschäft beteiligt sein – z. B. durch eine Führungsrolle, Teilnahme an Entscheidungsprozessen oder als Kommanditist in einer LLP. In bestimmten Fällen kann diese Anforderung entfallen.
Der Investor muss nachweisen, dass durch das Projekt mindestens 10 direkte oder indirekte Arbeitsplätze geschaffen wurden.
Vorteile des EB-5-Visums
Das EB-5-Visum führt direkt zu einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung (Green Card) und eröffnet den Weg zur Staatsbürgerschaft.
Aufgrund der vergleichsweise geringen Antragszahlen sind die Bearbeitungszeiten kürzer als bei vielen anderen Visakategorien.
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