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Was ist ein L-1 / L-2 Visum?

Was ist ein L-1 / L-2 Visum?

L-Visa sind speziell darauf ausgelegt, die Bedürfnisse von Unternehmen zu unterstützen, die Mitarbeiter innerhalb ihrer Firmenstruktur verlagern. Es gibt zwei verschiedene L-1 Visumskategorien: L-1A und L-1B.
Das L-1 Visum ist ein temporäres Visum, das es ausländischen Arbeitnehmern erlaubt, in den Vereinigten Staaten zu arbeiten.

Der Arbeitnehmer muss in den letzten drei Jahren mindestens ein Jahr lang für eine Tochtergesellschaft, Muttergesellschaft, ein verbundenes Unternehmen oder eine Niederlassung des Unternehmens gearbeitet haben. Das US-Unternehmen muss eine Muttergesellschaft, Tochtergesellschaft oder Schwesterfirma des ausländischen Unternehmens sein. Das L-1 Visum kann auch für Non-Profit-, religiöse oder wohltätige Organisationen gelten.

Das L-1 Visum

Das L-1 Visum ist eine gute Möglichkeit für kleine oder neu gegründete Auslandsgesellschaften, ihre Aktivitäten und Dienstleistungen in den USA auszuweiten. Es ermöglicht die Übertragung eines qualifizierten Managers oder Führungskraft, der direkt mit den Geschäftsabläufen vertraut ist, um eine neue Niederlassung gemäß den Zielen der Firmenzentrale aufzubauen.

Da das USCIS (United States Citizenship and Immigration Services) L-1 Visumanträge von weniger bekannten Firmen genauer prüft, ist die Beratung durch einen erfahrenen Einwanderungsanwalt für kleine Unternehmen sehr zu empfehlen.

Multinationale Unternehmen können L-1 Visa nutzen, um Mitarbeiter mit speziellem Fachwissen in neu gegründete Niederlassungen zu entsenden. Außerdem kann eine internationale Rotation von Führungskräften die Karriereentwicklung auf globaler Ebene fördern und die Innovationskraft und Einheitlichkeit der Dienstleistungen innerhalb des Unternehmens stärken.

L-1A Visum: Intra-Company Transferee Executive or Manager

L-1A Visa sind für Führungskräfte oder Manager gedacht, die innerhalb eines Unternehmens in die USA versetzt werden. Der Antragsteller muss in den letzten drei Jahren mindestens ein Jahr ununterbrochen in einer leitenden oder managementbezogenen Position im Ausland für das Unternehmen gearbeitet haben.

Das L-1A Visum erlaubt es einer Firma, die noch keine Niederlassung in den USA hat, eine Führungskraft oder Manager in die USA zu entsenden, um eine Niederlassung zu eröffnen.

Die maximale Aufenthaltsdauer mit einem L-1A Visum beträgt sieben Jahre. Das Visum wird zunächst für ein Jahr für neue US-Unternehmen oder drei Jahre für bereits etablierte US-Niederlassungen erteilt, mit Verlängerungen in zwei-Jahres-Schritten, bis maximal sieben Jahre.

Das L-1A Visum ist ein sogenanntes “dual intent” Visum, was bedeutet, dass der Inhaber der US-Regierung mitteilen darf, dass er beabsichtigt, dauerhaft in den USA zu bleiben und eine Green Card zu beantragen. Im Gegensatz dazu sind viele andere Geschäftsvisa wie E-1 und E-2 temporär und werden verweigert, wenn ein dauerhafter Aufenthalt angegeben wird.

Das L-1A Visum ist flexibel, erlaubt Reisen zwischen dem Heimatland und den USA und es besteht keine Wohnsitzpflicht in den USA oder im Ausland.

Der Inhaber eines L-1 Visums darf seine Ehepartner mit einem L-2 Visum nachholen. Das L-2 Visum ist ebenfalls ein “dual intent” Visum und erlaubt dem Ehepartner, mit einer Arbeitserlaubnis (EAD) in den USA zu arbeiten. Die Dauer des L-2 Visums entspricht der des L-1 Visums.

Wenn der Inhaber eines L-1A Visums seinen Status von temporär auf permanent ändern möchte, kann er eine EB-1C Green Card beantragen. Damit kann er auch Ehepartner und Kinder zur dauerhaften Einwanderung sponsern.

Für den EB-1C Antragsteller ist keine Arbeitszertifizierung erforderlich, was Zeit und Kosten spart.

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L-1B Visum: Intra-Unternehmensversetzung für Spezialwissen

Das L-1B Visum richtet sich an Fachkräfte mit spezialisiertem Wissen. Unternehmen, die derzeit keine Niederlassung in den USA haben, können das L-1B Visum nutzen, um einen Mitarbeiter mit speziellem Fachwissen ins Land zu holen, der beim Aufbau einer neuen Niederlassung unterstützt.

Unternehmen mit bestehendem US-Büro können das L-1B Visum einsetzen, um einen Mitarbeiter mit spezialisiertem Wissen ins Unternehmen zu entsenden, der mit firmeneigenem Know-how zu Produkten oder Prozessen unterstützt. Die maximale Aufenthaltsdauer mit dem L-1B Visum beträgt fünf Jahre. In der Regel wird das Visum zunächst für drei Jahre ausgestellt, mit einer Verlängerungsmöglichkeit um zwei weitere Jahre.

Das L-1B Visum ist ein „dual intent“-Visum. Das bedeutet, dass der Inhaber erklären darf, die Absicht zu haben, dauerhaft US-Staatsbürger zu werden. Ehepartner von L-1-Visuminhabern können mit einem L-2 Visum nachkommen. Auch das L-2 Visum erlaubt „dual intent“. Inhaber eines L-2 Visums dürfen in den USA mit einer Arbeitserlaubnis (Employment Authorization Document, EAD) arbeiten. Die Gültigkeitsdauer des L-2 Visums entspricht der des L-1 Visums.

Das L-1B Visum ist flexibel: Der Inhaber kann zwischen dem Heimatland und den USA reisen, ohne verpflichtet zu sein, dauerhaft in einem der beiden Länder zu wohnen.

Ein Ausländer mit L-1B Status kann eine Green Card als qualifizierter Facharbeiter beantragen, wofür eine genehmigte Arbeitsbescheinigung erforderlich ist. Unter bestimmten Umständen ist eine Antragstellung unter den Kategorien EB-1(a), EB-1(b) oder NIW möglich, die keine Arbeitsbescheinigung erfordern. Der Antragsteller für eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung kann auch Ehepartner und Kinder mit einschließen.

Globales L-1 Visum

Das „L-1 Blanket Petition Program“ erlaubt es großen multinationalen Unternehmen und häufigen Nutzern der L-1 Visumskategorie, eine einmalige Genehmigung zu erhalten, um eine bestimmte Anzahl von Mitarbeitern in die USA zu entsenden, anstatt für jeden Einzelnen einen separaten Antrag stellen zu müssen.

Der L-1 Inhaber muss mindestens ein Jahr außerhalb der USA gearbeitet haben und für eine ausländische Niederlassung des US-Unternehmens tätig gewesen sein, bevor ein neues L-Visum beantragt werden kann.

Eine Vollzeitbeschäftigung ist nicht zwingend notwendig, um den L-Visumstatus zu erhalten. Der Arbeitnehmer muss jedoch regelmäßig und systematisch einen wesentlichen Teil seiner Zeit für das Unternehmen in den USA aufwenden. Die Arbeit kann zwischen den USA und dem Heimatland aufgeteilt werden.

L-2 Visum

Inhaber eines L-1A oder L-1B Visums können ihren Ehepartner mit einem L-2 Visum nachholen. Das L-2 Visum ist ebenfalls ein „dual intent“-Visum. Inhaber dürfen in den USA mit einem Employment Authorization Document (EAD) arbeiten. Die Gültigkeitsdauer des L-2 Visums entspricht der des L-1 Visums.

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Online-Redaktion

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